Im Mittelpunkt von PRGORESS stehen Aktivitäten mit ausgeprägter europäischer Dimension, damit durch das Handeln der EU ein echter Mehrwert erzielt werden kann. Ein zentrales Element von PROGRESS ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Behörden, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und den relevanten Nichtregierungsorganisationen (NRO). Der Schwerpunkt von PROGRESS liegt auf der Konsolidierung und der Nutzung der Erfahrungen aus früheren Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen. Es soll des Weiteren zur Entwicklung politischer Konzepte der EU zuverlässige Informationen und anspruchsvolle Analysen liefern. Diese Arbeit geht Hand in Hand mit der Weitergabe von Beispielen bewährter Verfahren sowie innovativer Konzepte. Auch die Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung wichtiger EU-weit operierender Netze, spielte eine zentrale Rolle.
Seit Juli 2010 läuft das "Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument". Kleinstunternehmen soll mit dem neuen Instrument der Zugang zu Krediten erleichtert werden (s. auch EUFIS-Meldung vom 09.07.2010).
Der Arbeitsplan 2012 (der in Kürze veröffentlicht wird) soll insbesondere die konkrete Umsetzung der politischen Verpflichtungen der Europa 2020-Strategie unterstützen, die ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum fordert. Beschäftigung, soziale Angelegenheiten spielen weiterhin eine Schlüsselrolle sowie der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung als auch die Anstrengungen, einen frühzeitigen Schulabbruch zu reduzieren. Insbesondere soll 2012 auch sichergestellt werden, dass Geschlechtergleichstellung als auch der Themenbereich Behinderung gemainstreamt wird.
Viele Aktionen knüpfen an bereits in den Vorjahren begonnenen Aktivitäten an, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Krise. Andere legen den Schwerpunkt auf die Fähigkeit von Sozial- und Beschäftigungspolitiken, Schlüsselherausforderungen anzugehen.
Für das gesamte PROGRESS Programm sind für das Jahr 2012 insgesamt 115 Aktivitäten vorgesehen, davon u.a. 28 Aufrufe für Ausschreibungen sowie neun offene Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen. Insgesamt sollen ca. 95 Mio. Euro für das Gesamtprogramm 2012 zur Verfügung stehen.
Zukunft von PROGRESS ab 2014:
Die Europäische Kommission hatte eine öffentliche Konsultation über die Zukunft von PROGRESS gestartet. Stellungnahmen konnten online bis Ende Mai 2011 abgegeben werden. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie eine Übersicht über die individuellen Antworten finden Sie hier und hier (nur in englischer Version erhältlich). Die Ergebnisse der Konsultation flossen in die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission für ein neues Finanzierungsinstrument ein.
Ein neues "Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation" soll die bestehenden Programme Progress, EURES und das Mikrofinanzierungsinstrument Progress ab 2014 vereinen. Das neue Programm ist Teil des Legislativpaketes der Kommission für die Kohäsionspolitik 2014-2020 (siehe EUFIS-Artikel vom 7.10.2011).
Das Programm PROGRESS dient weiterhin der Entwicklung und Koordinierung der EU-Politik in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Eingliederung, Arbeitsbedingungen, Antidiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter. Es ist mit 60% des Gesamtbudgets das weitaus größte der drei Unterprogramme. Ziel sind der Austausch und die Verbreitung analytischer Kenntnisse und Informationen über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten, die Finanzierung von Testprojekten für sozial- und arbeitsmarktpolitische Reformen und die finanzielle Unterstützung von Organisationen auf nationaler und Unionsebene.
Laut Kommissionsvorschlag vom 06.10.2011 soll das neue Programm direkt von der Kommission verwaltet und mit einem Budget von ca. 958,2 Mio. Euro für 2014 bis 2020 ausgestattet werden.
Das "Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation" gliedert sich neben PROGRESS in zwei weitere Unterprogramme:
EURES (Europäische Arbeitsverwaltungen) dient nach wie vor der Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU und soll helfen, Hindernisse wie rechtliche und administrative Hürden über Wohnungskosten, die Übertragbarkeit von Pensions- und Rentenansprüchen sowie sprachliche Barrieren bis hin zu mangelnder Transparenz bei freien Stellen und fehlender Unterstützung beim Abgleich von Arbeitsuchenden mit Stellenangeboten zu überwinden.
Mit dem neuen Vorschlag wird das gesamte EURES-System über 2013 hinaus gestärkt:
Das EURES-Gesamtbudget (ca. 20 Mio. Euro jährlich) wird sich voraussichtlich nicht ändern, aber das Budget für das Programm "Dein erster EURES-Job" wird sich ab 2014 auf 10 Mio. Euro jährlich belaufen.
Das Mikrofinanzierungsinstrument Progress wird in "Mikrofinanzierungsinstrument und soziales Unternehmertum" umbenannt.
Das neue Programm wird:
Das vorgeschlagene Gesamtbudget für den Schwerpunkt Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum beträgt ca. 192 Mio. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020. Für den Zugang zur Mikrofinanzierung würden 87 Mio. Euro bereitgestellt. Dies könnte zu Mikrokrediten in der Größenordnung von 400 bis 450 Mio. Euro führen. Für den Aufbau der institutionellen Kapazität würden annähernd 9 Mio. Euro bereitgestellt. 95,5 Mio. Euro würden bereitgestellt, um die Entwicklung sozialer Unternehmen zu fördern.
Das Programm soll zum Erreichen der in der Sozialpolitischen Agenda vorgegebenen Ziele und zur Umsetzung der umfassenderen EU-Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum beitragen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Initiativrolle der Kommission beim Vorschlagen von EU-Strategien zu stärken, die EU-Ziele zu konkretisieren und sie in nationale Politiken umzusetzen, eine kohärente Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in ganz Europa zu gewährleisten, die Mechanismen zur Kooperation und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten.
Zur Verwirklichung dieses übergeordneten Ziels sind folgende allgemeine Programmziele festgelegt worden:
PROGRESS vereinigt frühere Gemeinschaftsprogramme und Haushaltslinien in einem integrierten Rahmen. Es ist zum einen thematisch ausgerichtet (Beschäftigung, Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Integration), zum anderen zielgruppenorientiert (Gleichstellung von Frauen und Männern, Diskriminierungsverbot).
Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument
Das Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument soll Kleinunternehmen und Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, Mikrokredite zur Verfügung stellt.
Mit einem Anfangsetat von 100 Mio. Euro aus dem PROGRESS-Programm sollen in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen, wie der Gruppe der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe), 500 Mio. Euro an Krediten mobilisiert werden. Damit könnten über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren etwa 45 000 Kredite vergeben werden.
Anträge für Unterstützung müssen direkt beim Anbieter von Kleinstkrediten im Heimatland gestellt werden. Das können Banken, gemeinnützige Kleinstkreditgeber, Einrichtungen, die Bürgschaften gewähren, sowie sonstige Anbieter von Mikrofinanzierungsprodukten für Kleinstunternehmen sein. Im Rahmen des Finanzierungsinstruments wird der Europäische Investitionsfonds Mittel für diese Anbieter bereitstellen, die diese an die Zielgruppe des Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments weiterleiten.
Bei Kleinstkrediten in der EU geht es um Beträge bis 25 000 Euro. Sie sind auf Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (also 91% aller europäischen Unternehmen) sowie auf Arbeitslose oder Nichterwerbstätige zugeschnitten, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben. Bei 99% der Unternehmensgründungen in Europa handelt es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen; hinter einem Drittel dieser Gründungen stehen Arbeitslose.
Da es auch um die Beratung und Begleitung (potenzieller) Kleinstunternehmer sowie den Kapazitätsaufbau bei den Anbietern von Mikrofinanzierungen geht, wird das Instrument ausdrücklich so ausgerichtet, dass es bestehende Instrumente, insbesondere den Europäischen Sozialfonds (ESF), ergänzt.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Die Aktivitäten zielen darauf ab, die Entwicklung eines vorausschauenden, positiven und proaktiven Konzeptes des Wandels durch die Förderung von Informationsaustausch zu unterstützen, insbesondere was soziale und wirtschaftliche Folgen betrifft.
PROGRESS - Arbeitsbedingungen erzielt dies durch...
Zu diesem Programmteil gehört auch das Unterprogramm "Umstrukturierungen, Wohlbefinden bei der Arbeit und finanzielle Beteiligung".
Die Aktivitäten sollen zum Erreichen der in der Sozialpolitischen Agenda vorgegebenen Ziele und zur Umsetzung der umfassenderen EU-Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum beitragen. Gleichzeitig sollen die sozial- und beschäftigungspolitischen Ausgaben der EU rationeller gestaltet werden. PROGRESS - Beschäftigung unterstützt die Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) durch...
PROGRESS - DISKRIMINIERUNGSVERBOT
Das allgemeine Ziel dieses Programmteils ist die Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
PROGRESS - Diskriminierungsverbot unterstützt die wirksame Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und fördert dessen Berücksichtigung bei den EU-Strategien durch...
PROGRESS - SOZIALE INTEGRATION UND SOZIALSCHUTZ
Dieser Programmteil unterstützt die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration, u.a. durch...
PROGRESS - GESCHLECHTERGLEISTELLUNG
Im Rahmen der Geschlechtergleichstellung wird die wirksame Umsetzung des Grundsatzes der Geschlechtergleichstellung unterstützt und das Gender-Mainstreaming in EU-Strategien gefördert durch...
Das Programm wird in verschiedenen Abteilungen der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales verwaltet. Die Programmteile GESCHLECHTERGLEICHSTELLUNG sowie DISKRIMNIERUNGSVERBOT werden durch die Generaldirektion Justiz (Geschlechtergleichstellung, Diskriminierungsverbot) verwaltet. Diese ist nun auch für die Ausschreibungen zu diesen Programmteilen zuständig.
Anfragen allgemeiner Art können Sie an die Email: empl-info(at)ec.europa.eu richten.
PROGRESS-Komitee: Kontaktpunkte.
Internet: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=327&langId=de, http://ec.europa.eu/justice/grants/programmes/progress/index_de.htm
Weiterführende Hinweise:
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