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TopÜberblick

Im Mittelpunkt von PRGORESS stehen Aktivitäten mit ausgeprägter europäischer Dimension, damit durch das Handeln der EU ein echter Mehrwert erzielt werden kann. Ein zentrales Element von PROGRESS ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Behörden, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und den relevanten Nichtregierungsorganisationen (NRO). Der Schwerpunkt von PROGRESS liegt auf der Konsolidierung und der Nutzung der Erfahrungen aus früheren Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen. Es soll des Weiteren zur Entwicklung politischer Konzepte der EU zuverlässige Informationen und anspruchsvolle Analysen liefern. Diese Arbeit geht Hand in Hand mit der Weitergabe von Beispielen bewährter Verfahren sowie innovativer Konzepte. Auch die Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung wichtiger EU-weit operierender Netze, spielte eine zentrale Rolle.

Seit Juli 2010 läuft das "Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument". Kleinstunternehmen soll mit dem neuen Instrument der Zugang zu Krediten erleichtert werden (s. auch EUFIS-Meldung vom 09.07.2010).

Der Arbeitsplan 2012 (der in Kürze veröffentlicht wird) soll insbesondere die konkrete Umsetzung der politischen Verpflichtungen der Europa 2020-Strategie unterstützen, die ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum fordert. Beschäftigung, soziale Angelegenheiten spielen weiterhin eine Schlüsselrolle sowie der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung als auch die Anstrengungen, einen frühzeitigen Schulabbruch zu reduzieren. Insbesondere soll 2012 auch sichergestellt werden, dass Geschlechtergleichstellung als auch der Themenbereich Behinderung gemainstreamt wird.

Viele Aktionen knüpfen an bereits in den Vorjahren begonnenen Aktivitäten an, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Krise. Andere legen den Schwerpunkt auf die Fähigkeit von Sozial- und Beschäftigungspolitiken, Schlüsselherausforderungen anzugehen.

Für das gesamte PROGRESS Programm sind für das Jahr 2012 insgesamt 115 Aktivitäten vorgesehen, davon u.a. 28 Aufrufe für Ausschreibungen sowie neun offene Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen. Insgesamt sollen ca. 95 Mio. Euro für das Gesamtprogramm 2012 zur Verfügung stehen.

Zukunft von PROGRESS ab 2014:

Die Europäische Kommission hatte eine öffentliche Konsultation über die Zukunft von PROGRESS gestartet. Stellungnahmen konnten online bis Ende Mai 2011 abgegeben werden. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie eine Übersicht über die individuellen Antworten finden Sie hier und hier (nur in englischer Version erhältlich). Die Ergebnisse der Konsultation flossen in die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission für ein neues Finanzierungsinstrument ein.

Ein neues "Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation" soll die bestehenden Programme Progress, EURES und das Mikrofinanzierungsinstrument Progress ab 2014 vereinen. Das neue Programm ist Teil des Legislativpaketes der Kommission für die Kohäsionspolitik 2014-2020 (siehe EUFIS-Artikel vom 7.10.2011).

Das Programm PROGRESS dient weiterhin der Entwicklung und Koordinierung der EU-Politik in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Eingliederung, Arbeitsbedingungen, Antidiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter. Es ist mit 60% des Gesamtbudgets das weitaus größte der drei Unterprogramme. Ziel sind der Austausch und die Verbreitung analytischer Kenntnisse und Informationen über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten, die Finanzierung von Testprojekten für sozial- und arbeitsmarktpolitische Reformen und die finanzielle Unterstützung von Organisationen auf nationaler und Unionsebene.

Laut Kommissionsvorschlag vom 06.10.2011 soll das neue Programm direkt von der Kommission verwaltet und mit einem Budget von ca. 958,2 Mio. Euro für 2014 bis 2020 ausgestattet werden.

Das "Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation" gliedert sich neben PROGRESS in zwei weitere Unterprogramme:

EURES (Europäische Arbeitsverwaltungen) dient nach wie vor der Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU und soll helfen, Hindernisse wie rechtliche und administrative Hürden über Wohnungskosten, die Übertragbarkeit von Pensions- und Rentenansprüchen sowie sprachliche Barrieren bis hin zu mangelnder Transparenz bei freien Stellen und fehlender Unterstützung beim Abgleich von Arbeitsuchenden mit Stellenangeboten zu überwinden.

Mit dem neuen Vorschlag wird das gesamte EURES-System über 2013 hinaus gestärkt:

  • EURES-Aktivitäten auf nationaler und länderübergreifender Ebene werden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds finanziert;
  • auf EU-Ebene wird das EURES-Portal modernisierte Selbstbedienungsinstrumente für Arbeitssuchende und Arbeitgeber bieten. Außerdem wird die EU-Ebene von EURES genutzt, um neue zielgruppenorientierte Mobilitätsprogramme, wie etwa das Programm "Dein erster EURES-Job", einzurichten und zu entwickeln.

Das EURES-Gesamtbudget (ca. 20 Mio. Euro jährlich) wird sich voraussichtlich nicht ändern, aber das Budget für das Programm "Dein erster EURES-Job" wird sich ab 2014 auf 10 Mio. Euro jährlich belaufen.

Das Mikrofinanzierungsinstrument Progress wird in "Mikrofinanzierungsinstrument und soziales Unternehmertum" umbenannt.

Das neue Programm wird:

  • die Unterstützung ausweiten, die Mikrokreditgeber im Rahmen des (2010 eingerichteten) derzeitigen Europäischen Mikrofinanzierungsinstruments Progress erhalten;
  • Mittel für den Kapazitätsaufbau von Mikrofinanzinstituten bereitstellen;
  • Investitionen zur Entwicklung und Ausweitung von sozialen Unternehmen umfassen.

Das vorgeschlagene Gesamtbudget für den Schwerpunkt Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum beträgt ca. 192 Mio. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020. Für den Zugang zur Mikrofinanzierung würden 87 Mio. Euro bereitgestellt. Dies könnte zu Mikrokrediten in der Größenordnung von 400 bis 450 Mio. Euro führen. Für den Aufbau der institutionellen Kapazität würden annähernd 9 Mio. Euro bereitgestellt. 95,5 Mio. Euro würden bereitgestellt, um die Entwicklung sozialer Unternehmen zu fördern.

TopZielsetzung

Das Programm soll zum Erreichen der in der Sozialpolitischen Agenda vorgegebenen Ziele und zur Umsetzung der umfassenderen EU-Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum beitragen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Initiativrolle der Kommission beim Vorschlagen von EU-Strategien zu stärken, die EU-Ziele zu konkretisieren und sie in nationale Politiken umzusetzen, eine kohärente Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in ganz Europa zu gewährleisten, die Mechanismen zur Kooperation und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten.

Zur Verwirklichung dieses übergeordneten Ziels sind folgende allgemeine Programmziele festgelegt worden:

  1. Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Situation in den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern durch Analyse, Bewertung und genaue Beobachtung der Maßnahmen;
  2. Unterstützung der Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden sowie gemeinsamer, ggf. nach Geschlecht und Altersgruppen aufgegliederter Indikatoren in den vom Programm abgedeckten Bereichen;
  3. Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der strategischen Ziele der Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten sowie Bewertung ihrer Auswirkungen;
  4. Förderung von Netzarbeit und des wechselseitigen Lernens sowie Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Konzepte auf EU-Ebene;
  5. Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die EU-Strategien und Ziele, die im Rahmen jedes der fünf Programmteile verfolgt werden;
  6. Verbesserung der Fähigkeit der wichtigsten Basisnetzwerke auf europäischer Ebene zur Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung von EU-Strategien.

PROGRESS vereinigt frühere Gemeinschaftsprogramme und Haushaltslinien in einem integrierten Rahmen. Es ist zum einen thematisch ausgerichtet (Beschäftigung, Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Integration), zum anderen zielgruppenorientiert (Gleichstellung von Frauen und Männern, Diskriminierungsverbot).

Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument 

Das Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument soll Kleinunternehmen und Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, Mikrokredite zur Verfügung stellt.

Mit einem Anfangsetat von 100 Mio. Euro aus dem PROGRESS-Programm sollen in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen, wie der Gruppe der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe), 500 Mio. Euro an Krediten mobilisiert werden. Damit könnten über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren etwa 45 000 Kredite vergeben werden.

Anträge für Unterstützung müssen direkt beim Anbieter von Kleinstkrediten im Heimatland gestellt werden. Das können Banken, gemeinnützige Kleinstkreditgeber, Einrichtungen, die Bürgschaften gewähren, sowie sonstige Anbieter von Mikrofinanzierungsprodukten für Kleinstunternehmen sein. Im Rahmen des Finanzierungsinstruments wird der Europäische Investitionsfonds Mittel für diese Anbieter bereitstellen, die diese an die Zielgruppe des Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments weiterleiten.

Bei Kleinstkrediten in der EU geht es um Beträge bis 25 000 Euro. Sie sind auf Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (also 91% aller europäischen Unternehmen) sowie auf Arbeitslose oder Nichterwerbstätige zugeschnitten, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben. Bei 99% der Unternehmensgründungen in Europa handelt es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen; hinter einem Drittel dieser Gründungen stehen Arbeitslose.

Da es auch um die Beratung und Begleitung (potenzieller) Kleinstunternehmer sowie den Kapazitätsaufbau bei den Anbietern von Mikrofinanzierungen geht, wird das Instrument ausdrücklich so ausgerichtet, dass es bestehende Instrumente, insbesondere den Europäischen Sozialfonds (ESF), ergänzt.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

TopUnterprogramme

PROGRESS - ARBEITSBEDINGUNGEN

Die Aktivitäten zielen darauf ab, die Entwicklung eines vorausschauenden, positiven und proaktiven Konzeptes des Wandels durch die Förderung von Informationsaustausch zu unterstützen, insbesondere was soziale und wirtschaftliche Folgen betrifft.

PROGRESS - Arbeitsbedingungen erzielt dies durch...

  • Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, vor allem durch Analysen und Studien sowie ggf. die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren und durch die Bewertung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
  • Unterstützung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeitsrechts durch wirksamere Überwachung, die Durchführung von Fachseminaren, die Erstellung von Leitfäden und durch Netzarbeit von Fachorganisationen;
  • Initiierung von Präventivmaßnahmen und Förderung einer Präventionskultur im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen.

Zu diesem Programmteil gehört auch das Unterprogramm "Umstrukturierungen, Wohlbefinden bei der Arbeit und finanzielle Beteiligung".

PROGRESS - BESCHÄFTIGUNG

Die Aktivitäten sollen zum Erreichen der in der Sozialpolitischen Agenda vorgegebenen Ziele und zur Umsetzung der umfassenderen EU-Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum beitragen. Gleichzeitig sollen die sozial- und beschäftigungspolitischen Ausgaben der EU rationeller gestaltet werden. PROGRESS - Beschäftigung unterstützt die Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) durch...

  • Verbesserung des Verständnisses der Beschäftigungssituation, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und gemeinsamen Indikatoren im Rahmen der EBS;
  • Beobachtung und Bewertung der Umsetzung der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen und ihrer Auswirkungen, insbesondere im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht, sowie die Analyse der Interaktion zwischen EBS und der allgemeinen Wirtschafts- und Sozialpolitik und anderen Politikbereichen;
  • Austausch über Strategien, bewährte Verfahren und innovative Konzepte sowie Förderung des wechselseitigen Lernens im Kontext der EBS;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über beschäftigungspolitische Herausforderungen, Strategien und die Durchführung nationaler Reformprogramme - auch unter den Sozialpartnern, den regionalen und lokalen Akteuren und sonstigen Beteiligten.

PROGRESS - DISKRIMINIERUNGSVERBOT

Das allgemeine Ziel dieses Programmteils ist die Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

PROGRESS - Diskriminierungsverbot unterstützt die wirksame Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und fördert dessen Berücksichtigung bei den EU-Strategien durch...

  • Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit Diskriminierungen, vor allem durch Analysen und Studien und ggf. die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren sowie die Bewertung der Wirksamkeit und der Auswirkungen von bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
  • Unterstützung der Anwendung der Antidiskriminierungsvorschriften der EU durch wirksame Überwachung, Durchführung von Fachseminaren und Netzarbeit von Fachorganisationen, die im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen tätig sind;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte -auch unter den Sozialpartnern, NRO und anderen Beteiligten-, über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit Diskriminierungen sowie durchgängige Einbeziehung des Diskriminierungsverbots in alle EU-Strategien;
  • Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten Basis-Netze auf europäischer Ebene, die Strategien und politischen Ziele der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

PROGRESS - SOZIALE INTEGRATION UND SOZIALSCHUTZ

Dieser Programmteil unterstützt die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration, u.a. durch...

  • Verbesserung  des Verständnisses der Aspekte der sozialen Ausgrenzung und der Armut und der Strategien im Bereich Sozialschutz und soziale Integration, insbesondere durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und gemeinsamen Indikatoren im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode (OKM) auf dem Gebiet von Sozialschutz und sozialer Integration;
  • Beobachtung und Bewertung der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode (OKM) im Bereich Sozialschutz und soziale Integration und ihrer Auswirkungen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sowie Analyse der Interaktion zwischen dieser Methode und anderen Politikbereichen;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte - auch unter den Sozialpartnern, regionalen und lokalen Akteuren, NRO und anderen Beteiligten - über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben im Kontext des Koordinierungsprozesses der Gemeinschaft im Bereich Sozialschutz und soziale Integration;
  • Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten Basisnetzwerke auf europäischer Ebene, die Strategien und politischen Ziele der Gemeinschaft im Bereich Sozialschutz und soziale Integration zu unterstützen und weiter zu entwickeln.

PROGRESS - GESCHLECHTERGLEISTELLUNG

Im Rahmen der Geschlechtergleichstellung wird die wirksame Umsetzung des Grundsatzes der Geschlechtergleichstellung unterstützt und das Gender-Mainstreaming in EU-Strategien gefördert durch... 

  • Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit der Gleichstellungsproblematik und dem Gender-Mainstreaming, vor allem durch Analysen und Studien, die Entwicklung von Statistiken und ggf. Indikatoren sowie durch die Bewertung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
  • Unterstützung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Geschlechtergleichstellung durch wirksame Überwachung, Durchführung von Fachseminaren und Netzarbeit von Fachstellen im Bereich Gleichstellung;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte - auch unter den Sozialpartnern, NRO und anderen Beteiligten - über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und dem Gender-Mainstreaming;
  • Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten Basisnetzwerke auf europäischer Ebene, die Strategien und politischen Ziele der EU zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

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